Seit 2018 gelten erneuerbare Energien gemäss Artikel 12 des Energiegesetzes generell als „von nationalem Interesse“. Dieser Status räumt grossen Energieanlagen in den Planungsprozessen klare Priorität ein und zielt darauf ab, dass nationale Energieziele grundsätzlich Vorrang vor lokalen oder regionalen Einwänden haben.
Die meisten grossen thermischen Anlagen – wie Fernwärmenetze oder thermische Speichersysteme – erfüllen jedoch selten die Voraussetzungen für den Status «nationales Interesse». Was im Bereich der Wärmeversorgung fehlt, sind klare nationale Ausbauziele und präzise gesetzliche Schwellenwerte für entsprechende Anlagen. Das zeigt eine Untersuchung, die Madeleine Camprubi vom Institut für Regulierung und Wettbewerb der ZHAW in Winterthur im Rahmen von DecarbCH durchgeführt hat.
Würde der Gesetzgeber sie erlassen, liessen sich Genehmigungsverfahren beschleunigen. Wie bei anderen Grossprojekten für erneuerbare Energien hängt ihr Erfolg allerdings auch hier von der wirtschaftlichen Rentabilität und der gesellschaftlichen Akzeptanz ab.
Zusammenfassung der Empfehlungen (auf Englisch)
Kontakt: Madeleine Camprubi Hüser, camr@zhaw.ch